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   BFH, 15.01.1996 - IX R 37/95   

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https://dejure.org/1996,40891
BFH, 15.01.1996 - IX R 37/95 (https://dejure.org/1996,40891)
BFH, Entscheidung vom 15.01.1996 - IX R 37/95 (https://dejure.org/1996,40891)
BFH, Entscheidung vom 15. Januar 1996 - IX R 37/95 (https://dejure.org/1996,40891)
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 31.05.2005 - I R 28/04

    Antrag auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1

    Dass dies im Gesetz nicht explizit, etwa durch die tatbestandliche Erwähnung der Unwiderruflichkeit des Antrages, klargestellt wird, widerspricht dem in Anbetracht der systematischen Regelungszusammenhänge (und deswegen abweichend von der Regelungskonstellation, über welche der Bundesfinanzhof in den Urteilen vom 17. Januar 1995 IX R 37/95, BFHE 177, 58, BStBl II 1995, 410, sowie vom 15. Oktober 1996 IX R 10/95, BFHE 181, 316, BStBl II 1997, 178, zu befinden hatte) nicht.
  • FG Münster, 22.06.2006 - 8 K 6609/03

    Nachträgliche Änderung von Steuerbescheiden, die nach Betriebsprüfung schon

    Aus diesem Grunde kann der Bekl. sich zur Rechtfertigung seiner gegenteiligen Meinung auch nicht auf die beiden Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 06. September 1995 (IX R 37/95, BStBl. II 1996, 148) und vom 13. November 1996 (IX R 61/96, BStBl. II 1997, 170) berufen, denn in den dortigen, zu § 174 Abs. 2 AO ergangenen Entscheidungen beruhte die Änderung gerade darauf, dass in zwei Steuerbescheiden derselbe Sachverhalt zugunsten des Steuerpflichtigen vor der dort streitigen Steuerbescheidänderung erfasst war.
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2001 - 2 K 99/99

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids wegen doppelter Berücksichtigung von

    Die fehlerhafte doppelte Berücksichtigung der Beteiligungsverluste ist auch überwiegend auf Erklärungen der Kläger zurückzuführen (vgl. hierzu § 174 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung - AO - und BFH, Urt. vom 6.09.1995, IX R 37/95, BFHE 179, 196 , BStBl II 1996, S. 148).
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